Betreuung nach der Geburt

Wochenbett
In den ersten Wochen nach der Geburt muss die Mutter ihre körperlichen Umstellungs- und Heilungsprozesse bewältigen und die Eltern-Kind-Beziehung entwickelt sich. Die Eltern lernen das Neugeborene, seine Bedürfnisse und Persönlichkeit kennen.
In den ersten zehn Tagen kommen wir als Hebammen im Regelfall täglich zu Ihnen nach Hause, in den Wochen danach je nach Bedarf. 
Wir beobachten den normalen Wochenbettverlauf, unterstützen Sie beim Stillen und geben Hilfestellung in Problemsituationen, wie etwa der verzögerten Rückbildung der Gebärmutter, bei Wundheilungsstörungen oder auch bei Stillschwierigkeiten. Beim Kind beobachten wir die gesamte Entwicklung, beispielsweise bezüglich seines Trinkverhaltens oder der Nabelabheilung, sowie bei allen anderen Anpassungsvorgängen.
Die meisten kleineren Beschwerden im Wochenbett lassen sich mit naturheilkundlichen Mitteln oder auch Massagen, Akupunktur und Homöopathie oft sehr gut beheben.
 
Betreuung nach ambulanter Geburt
Haben Sie sich für eine ambulante Geburt im Geburts- oder Krankenhaus entschieden, dürfen Sie bei unauffälligem Verlauf schon wenige Stunden nach der Geburt wieder nach Hause. Der erste Wochenbettbesuch der Hebamme finden in der Regel am Tag der Geburt statt, bei Bedarf kann auch ein weiterer Besuch am selben Tag erfolgen.
 
Betreuung nach Adoption eines Babys
Nach der Adoption eines Neugeborenen stehen Ihnen nach Antrag bei der Krankenkasse alle Betreuungsleistungen durch eine Hebamme in vollem Umfang zu. Wir helfen Ihnen gerne bei allen Fragen, die sich in Ihrer neuen Lebenssituation mit Ihrem Baby stellen.
 
Still- und Laktationsberatung
Stillen ist das Beste für Mutter und Kind. Daher ist die Begleitung der Stillbeziehung wesentlicher Bestandteil der Wochenbettbetreuung. Aufgrund der Ausbildung von S. Drechsler zur Still- und Laktationberaterin IBCLC kann ich Ihnen auch in besonderen Situationen oder bei Schwierigkeiten in der Stillzeit gezielt und kompetent helfen. Ich berate Sie auch zur Einführung von Beikost. Stillberatung kann bis zum Ende der Stillzeit in Anspruch genommen werden. Die Kassen übernehmen nach der Wochenbettzeit bei allen stillenden Müttern zusätzlich bis zu acht persönliche Beratungen der Hebamme.

Rückbildungsgymnastik siehe Kurse.

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